Prüfungsergebnis

Mängel sind innerhalb der auf Seite 1 des Befundscheins gesetzen Frist zu beseitigen. Mängel die eine Personen- oder Brandgefahr darstellen sind in der Spalte Gefahr mit X oder O gekennzeichnet; diese Mängel sind umgehend zu beheben. Die Frist gilt nicht für die nach DGUV Vorschrift 3 geforderte Wiederholungsprüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Maschinen.

Zuletzt aktualisiert am 2018-08-02 von F. Edel.

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