Ist die Erstellung eines Prüfprotokolls notwendig?

Nach § 19 Abs. 1 BetrSichV sind die Ergebnisse der Prüfungen aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung kann in Papierform oder in elektronischen Systemen erfolgen. Die Prüfdokumentation ist am Betriebsort verfügbar zu halten. Was bei der Erstellung von Prüfprotokollen zu beachten ist bescheibt ein Artikel der Fachzeitschrift Elektrofachkraft.

Zuletzt aktualisiert am 2019-02-27 von F. Edel.

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