Welche Prüfnachweise sind vorzulegen?

Nach den VdS-Prüfrichtlinien (2871) sind vom Sachverständigen die Prüfprotokolle der ortsfesten elektrischen Anlagen (Stromverteiler) zu bewerten, und falls vorhanden auch das von der PV-Anlage. Komme explosionsge-fährliche Bereiche innerhalb der elektrischen Anlage vor, ist vom Betreiber die Dokumentation der entsprechenden Prüfungen nach BetrSichV vorzulegen. Ob die ortveränderlichen elektrischen Betriebsmittel/Geräte geprüft werden wird bei der VdS-Revision nur abgefragt.

Zuletzt aktualisiert am 2017-08-25 von F. Edel.

Zurück

Einen Kommentar schreiben