Sachverständige zum Prüfen elektrischer Anlagen

Bei einem Sachverständigen werden besondere fachliche Kenntnisse, theoretisches und praktisches Wissen vorausgesetzt. Es wird erwartet, dass er zu allen Fragen seines Fachgebiets zutreffende fundierte Aussagen
machen kann, dies ggf. auch schriftlich darlegen kann, und einen guten Leumund (keine Vorstrafen) nach-
weisen. Sachverständiger ist jedoch keine geschützte Berufsbezeichnung, jeder kann sich Sachverständiger
nennen, auch wenn er nicht über die entsprechende Berufserfahrung sowie Qualifikation verfügt. Auch können Institute/Vereine etc. jeden als solchen anerkennen.

Der Sachverständige zum Prüfen elektrischer Anlagen, muss eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine lang-jährige Berufspraxis und Kenntnisse durch Prüfung vergleichbarer Anlagen haben. Weitere Voraussetzung für die Anerkennung, ist ein Studium der Elektrotechnik oder alternativ als Elektromeister eine öffentliche Bestellung
und Vereidigung als Sachverständiger des Elektro-Installateurhandwerks, und mindestens eine 1-jährige Revisionstätigkeit (vgl. VdS 2228). Ferner ist die Qualifikation durch eine Prüfung bei der VdS-Zertifizierungsstelle nachzuweisen.

Die fachliche Kompetenz sowie die Entscheidungskompetenz eines Sachverständigen wird oft überschätzt.
Bei der VdS-Prüfung erstellt er einen Bericht über den aktuellen Zustand der elektrischen Anlagen. Was als
Mangel zu bewerten ist, ist in den VdS-Prüfrichtlinien, Normen und Verordnungen festgelegt. Und es ist ein
fundamentaler Unterschied, ob es sich um einen feuergefährdeten Betrieb oder um einen Sonderbau nach Bauordnungsrecht handelt. So kann es vorkommen, dass er Mängel nicht erkennt, weil er die Art des Betriebes
oder der Anlage nicht kennt. Man sieht nur, was man weiß. Erkannte Goethe.